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   VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339   

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VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339 (https://dejure.org/2018,720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2018 - 21 CS 17.1339 (https://dejure.org/2018,720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 21 CS 17.1339 (https://dejure.org/2018,720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a - c, § 45 Abs. 2 S. 1
    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit aufgrund Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • rechtsportal.de

    Waffenrecht; Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; Keine hinreichende Gewähr für jederzeit verantwortungsvollen Umgang mit Waffen; sog. "Reichsbürgerbewegung"; Schusswaffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
    1.3.1 Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Nähe zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; B.v. 25.1.2018 - 21 CS 17.2310 - juris Rn. 14 ff.).

    Auch dies belegt seine Verneinung einer Staatsangehörigkeit und damit Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 17, wonach die Angabe "Königreich Bayern" als weitere Staatsangehörigkeit "reichsbürgertypisch" nahelegt, dass sich der Betroffene nicht als zur Bundesrepublik Deutschland zugehörig ansieht).

    Den Antragsteller entlastet nicht, dass er nicht durch ein von Gesetzesverstößen geprägtes Verhalten seine Ablehnung der Rechtsordnung zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339 - juris Rn. 20; vgl. auch VGH BW, B.v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17 - juris Rn. 31).

    Gleiches gilt hinsichtlich seines Vorbringens, dass er sich Verfahren, wie den Insolvenz- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, gestellt hat und den Umständen, dass er behördlichen Aufforderungen nachkommt und den Rechtsweg beschreitet (vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 10.1.2018 a.a.O. Rn. 20).

  • VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 1 K 17.465

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern

    a) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Verwaltungsgericht anschließt, sind Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. BayVGH B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332, B.v. 10.01.2018 - 21 CS 17.1339, B.v. 15.01.2018 - 21 CS 17.1519 - alle juris).
  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Denn Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).
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